Blaschke, Ronald: Bedingungsloses Grundeinkommen – Würde-und-Wert des Menschen. Menschenbild und Modelle. 2007 (2019) (Beitrag erschien in gekürzter Fassung in der Zeitschrift für Sozialökonomie, 154. Folge, September 2007, S. 17-26)

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Seit der Französischen Revolution sind Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Wertorientierungen unterschiedlichster sozialer und politischer Gruppen.

Freiheit ist nicht nur im Sinne von Rede- und Meinungsfreiheit gemeint. Sie ist als eine jedem Menschen zuerkannte Gewissens- und Handlungsfreiheit zu verstehen. Darauf gründet sich die Gleichheit der Menschen. In politischem, ethischem und sozialem Sinne verbinden wir Freiheit mit Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit. Menschliche Würde ist ohne die Freiheit jedes einzelnen Menschen undenkbar. Wessen Freiheit nicht anerkannt wird, der wird entwürdigt. Das Bedingungslose Grundeinkommen soll im Folgenden als eine formale (materielle) Voraussetzung menschlich würdevollen Lebens diskutiert werden. Eine weitere formale (materielle) Voraussetzung wäre der freie Zugang aller Menschen zu öffentlichen Gütern und zu Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge. (Hirsch / Steinert 2003) Der Mensch steht dann, nach materieller Absicherung, im freien und verantwortungsvollen Tun oder im freien und verantwortungsvollen Lassen.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist ein vom politischen Gemeinwesen an das Individuum gezahlter, monetärer Transfer. Es wird jedem einzelnen Menschen ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens- bzw. Vermögens­überprüfung) und ohne eine Arbeitsverpflichtung bzw. Gegenleistung in einer Existenz sichernden und eine politische, kulturelle und soziale Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichenden Höhe gewährt.

Die Sozialdividende (echtes Grundeinkommen) wird allen in voller Höhe ausgezahlt.

Die Negative Einkommensteuer ist eine vom Gemeinwesen an das Individuum zu zahlende Steuer. Sie gilt als bedingungsloser Grundeinkommensanspruch aller Menschen, der durch das Finanzamt sofort mit einem Einkommen bzw. einer Steuerschuld des Individuums verrechnet wird. Das heißt, die reale Auszahlungshöhe (nicht der Anspruch!) ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Negativsteuer ist in der genannten Form ein unechtes Grundeinkommen. (vgl. Blaschke 2007 a)

1. Die Würde und der Wert des Menschen und das Bedingungslose Grundeinkommen

Die Würde jedes Menschen kann verschiedentlich begründet werden – von Gott gegeben, jedem Menschen als Mitglied der Menschengattung angeboren, durch unwiderrufbare Übereinkunft verliehen usw. usf. Sie muss aber durch anwendbare und einklagbare Rechte des Menschen (Menschenrechte) abgesichert werden. Diese Menschenrechte sind unbedingte Rechte. Das heißt, sie sind an keine Pflichten der Menschen gebunden, weil die Würde des Menschen eine unbedingte ist.[1] Das oberste Menschenrecht, das der Freiheit und Würde der Menschen entspricht, ist das Recht auf Existenz und Leben, auf politische, kulturelle und soziale Teilhabe an der Gesellschaft. Dem „unbedingten Recht jedes einzelnen Menschen auf Leben (entspringt) ein bedingungsloses Recht auf Einkommen.“ (Wohlgenannt 2006, S. 31) Denn wenn das Recht auf Einkommen formale (materielle) Voraussetzung eines Lebens in Würde und Freiheit sein soll, muss es ebenso unbedingt sein. Wer also das Recht auf Einkommen unter einen Vorbehalt stellt, stellt die mögliche Realisierung der Würde und der Freiheit des Menschen unter Vorbehalt. Der Humanist und Sozialist Erich Fromm (1900 – 1980) beschrieb dieses Recht als ein Recht auf ein Grundeinkommen: „Das garantierte Grundeinkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort ‚Freiheit‘ eine Realität machen, es würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft ‚von Nutzen‘ ist.“ (Fromm 1966, S. 176; vgl. Fromm 1999, S. 310) Fromm meinte, dass das Garantierte Grundeinkommen die Einschränkung der Handlungsfreiheit durch existenzielle Not aufhebt: „Bisher war der Mensch während seiner gesamten Geschichte durch zwei Faktoren in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt: durch die Anwendung von Gewalt von seiten der Herrschenden (besonders dadurch, daß diese in der Lage waren, Abweichler umzubringen) und – was noch wesentlicher war – dadurch, daß alle vom Hungertod bedroht waren, die nicht bereit waren, die ihnen auferlegten Bedingungen in bezug auf ihre Arbeit und ihre soziale Existenz zu akzeptieren. Jeder, der nicht bereit war, diese Bedingungen anzunehmen, sah sich der Gefahr, verhungern zu müssen, ausgesetzt, und zwar sogar dann, wenn keine anderen Gewaltmaßnahmen gegen ihn angewandt wurden. Das während des größten Teils der vergangenen und der gegenwärtigen Menschheitsgeschichte vorherrschende Prinzip lautet (im Kapitalismus genau wie in der Sowjetunion): ‚Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.‘ Diese Drohung zwang den Menschen, nicht nur so zu handeln, wie von ihm verlangt wurde, sondern auch so zu denken und zu fühlen, daß er nicht einmal in Versuchung geriet, sich anders zu verhalten.“ (Fromm 1966, S. 175, vgl. Fromm 1999, S. 309) Auch wenn hier Handlungsfreiheit auf die besondere Tätigkeitsform Arbeit bezogen wurde, wird deutlich: Der potenzielle Entzug der Existenzsicherung verunmöglicht eine freie und damit eigenverantwortungsvolle Entscheidung bezüglich meiner Handlung. Ohne eine bedingungslose Existenzsicherung bin ich immer gezwungen, gesellschaftlich oder von anderen Individuen gesetzte Bedingungen meiner Handlung aus existenziellen Gründen zu akzeptieren, damit also unfrei. Zu beachten wäre: Gesellschaftlich gesetzte Bedingung meint nicht naturnotwendig gesetzte Bedingung. Arbeit hat die Funktion, das (Über-)Lebensnotwendige zu erzeugen. Die Frage ist nur, wer bestimmt, was (über-)lebensnotwendig ist. An diesem Punkt beginnt die Sphäre der demokratischen Aushandlung und der politischen, ethischen und sozialen Handlungs- und Gewissensfreiheit. Aber auch eine noch so demokratisch ausgehandelte und ausgestaltete notwendige Arbeitsproduktion rechtfertigt nicht den Entzug des zum Leben und Teilhaben Notwendigen bei einer wie auch immer begründeten Arbeitsverweigerung, dadurch die individuelle Gewissens- und Handlungsfreiheit realisierend. Diese Auffassung spiegelt sich im Menschenrecht auf Arbeit, nämlich dem Recht auf eine frei gewählte oder angenommene Tätigkeit zum Lebensunterhalt und im menschen- und völkerrechtlichen Verbot jeglicher Zwangsarbeit wider. (vgl. Blaschke 2005 b und Blaschke 2007 b)

Nun soll ein kurzer Blick auf die von Erich Fromm behauptete religiöse (hier christliche) und humanistische Tradition des unbedingten Lebensrechts im Westlichen geworfen werden. Diese Fokussierung stellt keine Diskriminierung des östlichen Denkens oder anderer Religionen dar, sondern ist nur Aufweis des noch wissenschaftlich zu Bearbeitenden! Beginnen wir mit einer katholischen Sicht.

In einer Sozialpredigt, die sich dem Bedingungslosen Grundeinkommen widmet, wurde ausgeführt: Die personale Würde des Menschen als Ebenbild des Schöpfergottes realisiert sich in seiner Tätigkeit, „den Garten zu kultivieren und zu behüten“. Die den Menschen damit aufgegebene Verantwortung für ihre Um- und Mitwelt, für ihre Mitwirkung am Schöpfungswerk (religiöse Dimension der Arbeit als Werken) setzt allerdings die Freiheit voraus, sich für oder gegen eine Arbeit / Tätigkeit zu entscheiden – für eine Tätigkeit, die den „Garten“ kultiviert und bewahrt, gegen eine Tätigkeit, die ihn zerstört. Das Bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht das erwartete „gute“ Handeln in Freiheit und Verantwortung, so die Autoren der Predigt. Darüber hinaus wird aber auch noch auf das bedingungslos liebende Angenommensein des Menschen durch Gott verwiesen: „Die bedingungslose Zusage der Liebe Gottes gehört zum Kernbestand der biblischen, insbesondere jesuanischen Botschaft. Gott mutet den Menschen das Geschenk seiner Liebe zu, und zwar bedingungslos: ohne Vorleistung, ohne Gegenleistung, ohne sonstiges Verdienst. (…) Mit dem Grundeinkommen wird den Menschen seitens der Gesellschaft der Freiraum geschenkt, sich dieser bedingungslosen, positiven Vorleistung entsprechend zu verhalten und nun ihr jeweils Mögliches zu einem gelingenden gesellschaftlichen Zusammenleben beizutragen – oder eben nicht. Die Eigenverantwortung, die den einzelnen Menschen mit der Gewährung des Grundeinkommens zugemutet wird, ist insofern ungleich größer als in allen anderen Gesellschaftsmodellen. Aber gerade diese – gewiss riskante – Zumutung findet ihr Vorbild in der Bedingungslosigkeit, in welcher der biblische Gott sich selbst dem Menschen zumutet und ausliefert.“ (Sozialreferat der Diözese Linz 2007, S. 3f.) Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre also nicht nur die formale Ermöglichung von Gewissens- und Handlungsfreiheit, sondern auch die formal (materielle) Ermöglichung der personalen Würde des Menschen als Angenommener durch den bedingungslos liebenden Gott.

In dem Vortrag einer protestantischen Theologin wurde die Frage der Menschenwürde zur Frage des Wertes eines Menschen: „Aus theologischer Sicht, ist der Wert von Menschen ihrem Tun vorgängig, nicht davon abhängig, schon gar nicht von ihrem bezahlten Tun. Keine Menschengemeinschaft hat von Gottes wegen das Recht, unter dem Diktat des Marktes einen Teil der Mitglieder aus ihren wesentlichen Abläufen und ihrer Anerkennung eine Gabe Gottes. Deshalb ist der Wert eines Menschen unabhängig von seiner Arbeit, erst Recht von seiner Erwerbsarbeit.“ (Reichmann 2006, S. 3) Nach einer Darlegung des geschichtlich verloren gegangenen Wertes und der Funktion der Muße aus theologischer Sicht formulierte Anne Reichmann weiter: „Der Sinn des Lebens erfüllt sich nicht in der Erwerbsarbeit. Arbeit und Muße sind gleichermaßen wertvoll für das menschliche Leben. Die Würde des Menschen ist davon unabhängig.“ (Reichmann 2006, S. 8) Und wenn „das Leben durch das Grundeinkommen gesichert ist, gibt es wieder eine Freiheit der Wahl für eine sinnvolle Tätigkeit.“ (ebenda, S. 9) Auch im „Wort aus Meißen“ wurde im Kapitel „Arbeiten und Leben“ formuliert: „Der Wert eines Menschen ist unabhängig von seiner Arbeit. (…) Wir setzen uns dafür ein, (…) den Ansatz eines bedingungslosen Grundeinkommens intensiv zu prüfen (…).“ (Evangelische Akademie Meißen 2007) Der Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Alfred Buß – im Gespräch mit dem namibischen evangelisch-lutheranischen Bischof Zephania Kameeta über das regional begrenzte namibische Modellprojekt für ein Grundeinkommen – äußerte sich im gleichen Sinne zur Grundeinkommensidee: „Die Idee entspricht zutiefst dem biblischen Menschenbild: Jeder hat von Gott seine unveräußerliche Würde erhalten.“ In einem Gottesdienst in Windhoek führte er weiter aus: „Es ist erfreulich, dass hier über ein für alle gleiches Grundeinkommen nachgedacht wird, damit kein Mensch an der Teilhabe vom Leben ausgeschlossen wird.“ (Fischer 2007)

Wir können festhalten:

Die Würde des Menschen ist unbedingt und unveräußerlich. Sie ist unantastbar – das ist das höchste Normativ. Das heißt auch, Würde und Wert jedes Menschen ist dessen Tun vorgängig. Daraus folgt, wenn würdevolles Leben menschliches Leben und Teilhabe impliziert, dass die grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung jedes einzelnen Menschen seinem Tun vorgängig sein muss. Das ist das erste Argument für das Bedingungslose Grundeinkommen. Zur Realisierung der Würde des Menschen gehört auch verantwortungsvolles Tun (oder Lassen) in Freiheit. Dieses ist ebenfalls nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich. Das ist das zweite Argument für das Bedingungslose Grundeinkommen.

Nun ein Blick auf die aufklärerisch- und humanistisch-sozialistische Denktradition des unbedingten Lebens- und Teilhaberechts: Der französische Sozialist Charles Fourier (1772 – 1837) beschrieb eine kommende Menschheitsepoche des Garantismus. „Der Name kommt daher, daß die Gesellschaft allen Menschen das Minimum, d. h. das zum Leben Notwendige garantiert.“ (Adler 1906, S. 21) Die Begründung und Entwicklung des Garantismus nach Fourier soll hier nicht weiter ausgeführt, sondern sich auf die Begründung des Zusammenhangs von Garantismus und Menschenwürde konzentriert werden. Dazu äußerte sich explizit ein Schüler von Fourier, der französische Sozialist Victor Considerant (1808 – 1893): „In der Tat besitzt der keine Menschenwürde, der ohne Freiheit und unter Bedingungen sozialer Erniedrigung lebt, auf die der abstoßende Charakter der Industrie notwendigerweise die Massen herabdrücken muss.“ (Considerant 1906, S. 97f.) Freiheit und Menschenwürde sind eine Einheit. Considerant betonte an selbiger Stelle, dass die Organisation der „anziehenden“ Arbeit in der Industrie die conditio qua non der Menschenwürde sei. Arbeiten in der Industrie, das sind für Considerant alle produktiven, menschlichen Tätigkeiten wie Ackerbau, häusliche und Fabrikarbeit, Handel, Erziehung, Wissenschaften und die schönen Künste. (vgl. ebenda, S. 48) Diese produktiven Tätigkeiten müssen allerdings in einer Assoziation organisiert werden, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Freiheit basiert: Freiwilligkeit meint bei Considerant die Freiheit, die gesellschaftlich notwendige produktive Tätigkeit erstens nicht unter dem Zwangsdiktat der Existenzsicherung für sich und die Familie und zweitens nicht unter dem Diktat eines anderen bzw. einer anderen Klasse zu leisten. (vgl. ebenda, S. 58f., 89, 95ff.) Daher ist die Garantie eines bedingungslosen Existenzminimums für die anziehende, freie Arbeit eine Voraussetzung – damit auch für die Realisierung von Menschenwürde durch die Arbeit: „Die erste Bedingung für die Freiheit eines Wesens besteht darin, daß es die Bedingungen seiner Existenz selbst in der Gewalt hat! Die erste Bedingung für die Unabhängigkeit eines Wesens besteht darin, dass seine äußeren Lebensbedingungen nicht von dem Willen eines anderen abhängen, und nicht der Gewalt jedes Beliebigen ausgeliefert sind! Macht Revolutionen, Dekrete, Verfassungen, proklamiert die Republik, in welcher Form es euch beliebt, ernennt zum Präsidenten oder Konsul, wen ihr wollt – für ernstliche, wahre Freiheit der Massen werdet ihr damit nichts, absolut nichts getan haben, so lange die Gesellschaft nicht jedem Manne, jeder Frau, jedem Kinde ein angemessenes Existenzminimum garantiert, so lange nicht jedem Menschen sichergestellt, aber sichergestellt als erstes seiner Rechte als Glied der Menschheit, sind: Kleidung, Wohnung, Nahrung und alle für den Lebensunterhalt und die soziale Unabhängigkeit notwendigen Dinge. (…) Keine politische und soziale Freiheit für die Massen ohne Minimum, und kein Minimum ohne industrielle Anziehung.“ (ebenda, S. 96f.) Dies ist eine Absage an einen „Liberalismus“, der die Menschenwürde auf eine idealische (Handlungs-)Freiheit reduziert – ohne eine bedingungslose materielle Existenz- und Teilhabeabsicherung zu gewähren und ohne die realen Herrschaftsverhältnisse in Rechnung zu stellen. Aber genauso ist dies eine Absage an einen „Sozialismus“, der die Menschenwürde und Freiheit durch den Zwang (zur Arbeit) – sei es in einer noch so demokratisch organisierten oder klassenlosen Gesellschaft – missachtet. Denn freie (ökonomische) Kooperationen, so Christoph Spehr in seiner Preisschrift der Rosa-Luxemburg-Stiftung, setzen „voraus, dass soziale Sicherungssysteme existieren, die allen zumindest ein qualitativ ausreichendes Überleben garantieren, unter angemessener Berücksichtigung der individuellen Situation und des gesellschaftlichen Lebenshaltungsstandards. In voller Konsequenz könnte das heißen, dass die verschiedenen Sicherungssysteme zu einem einzigen Grundsicherungssystem zusammenfallen, das vollkommen unabhängige Leistungen zuweist, sozusagen eine Pro-Kopf-Ausschüttung eines Basisanteils an der gesellschaftlichen Wertschöpfung und am gesellschaftlichen Reichtum. (…) In einer solchen Struktur würden die Menschen als Arbeitende frei und gleich kooperieren.“ (Spehr 2003, S. 77f.) Weiter heißt es mit einem Seitenhieb auf politisch Mächtige: „Es ist von erheblicher Komik, dass Abgeordnete für sich in Anspruch nehmen, durch relativ hohe Gehälter ihre inhaltliche Unabhängigkeit zu wahren und sich nicht­erpressbar zu machen – dass die meisten dieser Abgeordneten es aber nicht für nötig halten, eine derartige Unabhängigkeit und Nicht-Erpressbarkeit auch für den Souverän, nämlich die Bevölkerung, zu gewährleisten. Was für Abgeordnete gilt, sollte auch für uns gelten. Nur die Garantie eines unabhängigen, qualitativ ausreichenden Existenzgeldes schafft für die Individuen die Voraussetzung, sich nicht um jeden Preis verkaufen zu müssen. Es gewährleistet ihre politische Freiheit; denn politische Freiheit heißt vor allem, sich nicht in erzwungene Kooperationen irgendwelcher Art hineinbegeben zu müssen.“ (ebenda, S. 105) Auch die Marxsche Vision einer Gesellschaft frei Assoziierter setzt die unbedingte Grundabgesichertheit menschlicher Existenz voraus – nur so ist die Freiwilligkeit der und Freiheit in der Assoziation eine reale. Natürlich gehören noch weitere „attraktive“ Rahmenbedingungen menschlichen Handelns, sprich weitere Aneignungen dieser Bedingungen durch die Handelnden selbst dazu – z. B. die Entscheidungs­mächtigkeit über das Ob, Was und Wie der Produktion. Erst diese Aneignungen ermöglichen die zum „Bedürfnis“ werdende Arbeit (Aufhebung der Entfremdung der Arbeit, Karl Marx).

Deutlich festzuhalten aber ist: Durch diese weiteren Aneignungsformen wird die Handlungsbedingung „garantierte Grundabgesichertheit“ nicht obsolet, wie einige meinen: weil die individuelle Gewissens- und Handlungsfreiheit immer Vorrang hat vor Kollektiventscheidungen – sofern sie die Würde und Freiheit einer/eines anderen nicht beeinträchtigt.

Das Menschenrecht auf ein bedingungslos garantiertes Grundeinkommen hatte der humanistische Sozialist Erich Fromm auch in seiner berühmten Schrift „Haben oder Sein“ noch einmal bekräftigt: Er meinte, „daß jeder Mensch, gleichgültig ob er arbeitet oder nicht, das bedingungslose Recht hat, nicht zu hungern und obdachlos zu sein. (…) Dieses Recht scheint uns heute eine neue Auffassung auszudrücken, doch in Wirklichkeit handelt es sich um eine sehr alte Norm, die sowohl in der christlichen Lehre verankert ist als auch von vielen ‚primitiven‘ Stämmen praktiziert wird: daß der Mensch das uneingeschränkte Recht zu leben hat, ob er seine ‚Pflicht gegenüber der Gesellschaft‘ erfüllt oder nicht. (…) Das garantierte jährliche Mindesteinkommen bedeutet echte Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für jedes auf Ausbeutung und Kontrolle beruhende System, insbesondere die verschiedenen Formen von Diktatur, unannehmbar.“ (Fromm 1976, S. 187) Und nicht von ungefähr verweist Fromm in seiner Begründung dieses Rechtes auf religiös anmutende, aber im Menschlichen liegende Wurzeln: „Die menschliche Gesellschaft ist nach einem von zwei Prinzipien organisiert: dem patrizentrischen (oder patriarchalischen) oder dem matrizentrischen (oder matriarchalischen). Das matrizentrische hat sein Zentrum in der Figur der liebenden Mutter (…). Das mütterliche Prinzip ist das der bedingungslosen Liebe; die Mutter liebt ihre Kinder, nicht, weil sie ihr Freude machen, sondern, weil sie ihre Kinder (oder die einer anderen Frau) sind. Deshalb kann die Liebe der Mutter auch nicht durch ‚gutes Benehmen‘ erworben oder durch ’schlechtes Benehmen‘ verloren werden. Mutterliebe ist Gnade und Barmherzigkeit (im Hebräischen rachamim, das auf rechem, ‚Gebärmutter‘, zurückgeht). Im Gegensatz dazu ist die väterliche Liebe an Bedingungen geknüpft; sie hängt von den Leistungen und dem guten Betragen des Sohnes ab (…). Die Liebe des Vaters kann verloren werden, aber sie kann auch durch Reue und erneute Unterwerfung wiedererworben werden.“ (ebenda, S. 142) Diese Passage findet sich im Kapitel „Religion, Charakter und Gesellschaft“, in dem Fromm die Eliminierung des mütterlichen Prinzips (Prinzips wohlgemerkt!) aus der Kirche konstatiert, die ehemals beide Prinzipien in sich vereinigte. Die Eliminierung ist eine Folge der Entwicklung der „industriellen Religion“ seit Martin Luther, meint Fromm. Diese „industrielle Religion“ wurde von ihm übrigens auch in Bezug gesetzt zum feindseligen, ausbeuterischen Verhalten des Menschen gegenüber der Natur. In Anlehnung an die Kritik von Karl Marx an der entfremdeten Arbeit / Tätigkeit behauptete Fromm nun den „Seinsmodus des Menschen“ nicht in der Aktivität an sich, sondern in der Produktivität des Menschen, welche eine bestimmte Qualität des menschlichen Aktiven und Passiven bezeichnet: Die Produktivität macht menschlich, dass sie mit „innerer Beteiligung“ vonstatten geht, „sie muß nicht notwendigerweise mit der Hervorbringung eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes bzw. von etwas ‚Nützlichem‘ verbunden sein. (…) Der produktive Mensch erweckt alles zum Leben, was er berührt. Er gibt seinen eigenen Fähigkeiten Leben und schenkt anderen Menschen und Dingen Leben.“ (ebenda, S. 93) Augenscheinlich aber, und seit Jahrzehnten auch mit andern Sinnen deutlich erfassbar, ist Arbeit keineswegs und ausschließlich produktiv im lebensnotwendigen Sinne, sondern im hohen Maße äußere Natur und Menschen zerstörend, also destruktiv, (Über-)Lebensmöglichkeiten beeinträchtigend.

Wir sehen: Auch in der humanistisch-sozialistischen Denktradition wird dem Menschen eine angelegte bzw. zu entfaltende Möglichkeit freier, verantwortungs­bewusster Handlung / Arbeit zuerkannt. Diese der Würde des Menschen immanente Möglichkeit ist nur durch eine bedingungslose materielle Grundabgesichertheit und durch weitere Aneignungen struktureller Bedingungen freier, nicht entfremdeter Handlungen realisierbar.

2. Das optimistische und das pessimistische Bild vom Menschen

„Das Ja oder Nein zur Einführung des Grundeinkommens wird sich nicht zuletzt am Menschenbild entscheiden, das ich vertrete.“ Büchele / Wohlgenannt

Herwig Büchele und Lieselotte Wohlgenannt verweisen auf die Bedeutung des Menschenbildes hinsichtlich der Zustimmung oder Ablehnung des Bedingungslosen Grundeinkommens. In der Regel unterscheiden sich Fremdbild und Eigenbild nicht. Oft kommt es aber auch vor, dass Menschen im Gespräch über das Grundeinkommen ein optimistisches Bild von sich, ein pessimistisches Bild vom anderen entwerfen. Daher ist eine von mir oft in Seminaren gestellte Frage, „Was würden Sie tun, wenn Sie ein Bedingungsloses Grundeinkommen bekämen?“, hilfreich. Sie lässt in der Regel die Befragten erst mal ein optimistisches Bild von sich entwerfen. Sie müssen sich dann natürlich die Frage gefallen lassen, sollten sie andere Menschen nicht optimistisch beurteilen, wieso sie meinen, dass andere Menschen anders wären als sie.

Was ist nun ein pessimistisches, was ein optimistisches Menschenbild? Die Antwort auf diese Frage wird meistens mit einer Aktivitätszuschreibung verbunden. Ich hatte aber schon mit Erich Fromm darauf hingewiesen, dass der Aktivitätsverweis problematisch ist – weil Aktivität an sich kein Gut ist. Das heißt, wer unterstellt, mit einem Grundeinkommen würden Menschen in Passivität verfallen, hat kein differenzierendes Bild von Aktivität und Passivität. Passivität kann ebenfalls ein Gut sein. Insbesondere, wenn Aktivität Umwelt und Menschen zerstört, krank macht etc. oder die Mittel dazu herstellt – also Leben zerstört statt zum Leben erweckt –, wie es bei vieler Erwerbsarbeit gegeben ist. Es kommt also auf die Qualität und Wirkung des Tuns und des Lassens an.

Zurück zu Büchele / Wohlgenannt: „Die Idee des Grundeinkommens ist unvereinbar mit einem anthropologischen Pessimismus, nach dem der Mensch prinzipiell böse und korrupt ist, ein Mensch, der ständig der Kontrolle, des Zwanges und der Abhängigkeit bedarf und deshalb einer rigiden Ordnung unterworfen und durch festgefügte Strukturen diszipliniert werden muss. Die Befürwortung eines Grundeinkommens kann sich aber auch nicht an einem unkritischen anthropologischen Optimismus orientieren, der meint jede Entfremdung des Menschen auf seine strukturelle Entfremdung zurückzuführen und die Brüchigkeit, Verfallenheit, Verwundbarkeit, die Grenzen und Schwächen des Menschen ausblenden zu müssen: die ‚idealistische‘ Sicht der menschlichen Natur, die da meint, einmal das Grundeinkommen garantiert – und schon blühe allseitig Altruismus und Kreativität auf. (…) Ein realistisches Menschenbild akzeptiert die Gebrochenheit der menschlichen Freiheit, rechnet auch mit den asozialen Kräften und Trieben des Menschen (…). Es (…) vollzieht in ihr (der realistischen Sicht, R. B.) mit ganzer Kraft ein ‚Dennoch‘.“ (Büchele / Wohlgenannt 1985, S. 99f.) Auch wenn Büchele / Wohlgenannt schon ein sehr befragenswürdiges Menschenbild – Altruismus, Kreativität – mit der Freiheitsmöglichkeit durch ein Grundeinkommen als Anspruch verbinden, bleibt die berechtigte Frage: Was macht der Mensch mit seiner formal (materiell) ermöglichten Freiheit? Heißt Freiheit nicht auch: Freisein zur Verantwortungslosigkeit? Freiheit zur Asozialität? Wie ist das mit der Befähigung zu und Realisierung des verantwortungsbewussten Handelns in Freiheit? Klar ist, dass konkrete Bestimmungen für ein verantwortungsbewusstes Handeln in Freiheit immer – historisch, gesellschaftlich und individuell bedingt – konkret vorgestellt worden sind, also eine gewisse Relativität besaßen und besitzen. Insofern müssen konkrete Antworten auf solche Fragen als bestimmte, normativ aufgeladene Sichtweisen gewertet werden. Die Grundsätzlichkeit der Fragestellung soll damit nicht ausgeblendet werden – nur ist ihre Konkretion eine schwierige. Daher möchte ich im Folgenden den Schwerpunkt auf strukturelle Fragen des verantwortungsvollen Handelns in Freiheit legen, dabei den arbeitsgesellschaftlichen und den kulturgesellschaftlichen Ansatz der Antwort verdeutlichen:

1.

In einer wirtschaftlichen Mangelgesellschaft wird die Frage nach ausreichender wirtschaftlicher Produktivität bei Zahlung eines Grundeinkommens im Vordergrund stehen, so z. B. bei Considerant. Er beschrieb verschiedene strukturelle Maßnahmen, um die bislang widerwärtige Arbeit attraktiv zu machen: Sie sollte als abwechselnde, wetteifernde und an der Berufung und Fähigkeit orientierte Tätigkeit gestaltet werden. Dann „werden alle Gesellschaftsklassen sich mit Eifer um Stellungen innerhalb all der unendlich verschiedenen Zweige der sozialen Berufe bewerben. Daher wird es überhaupt keine Faulen mehr geben: man wird dem armen Genossen den Vorschuß eines Minimums gewähren können zugleich mit der Gewißheit, daß sie am Ende des Jahres mehr, als ihr Verbrauch beträgt, gewonnen haben werden. (…) Heute wäre es unmöglich, dem Volke den Vorschuß des Minimums zu gewähren: es würde sofort, da die Arbeit ihm widerwärtig ist, ins Nichtstun versinken. (…) Der Vorschuß des Minimums, das ist die Grundlage der Freiheit und die Garantie für die Emanzipation des Proletariats. Keine Freiheit ohne Minimum; kein Minimium ohne Arbeitsfreude.“ (Considerant 1906, S. 72f.) Diese Auffassung hatte Considerant von seinem Lehrer Fourier übernommen: „Da andererseits die Vielzahl, der ein reichliches Minimum garantiert wird, nur wenig oder überhaupt nicht arbeiten möchte, sollte ein zur Arbeit anreizendes Industriesystem geschaffen und organisiert werden, das den Arbeitswillen des Volkes trotz seines Wohlbefindens weiterhin wachhält.“ (Fourier 1836, zitiert in Kollektiv Charles Fourier 1985, S. 235) Beide, Fourier und Considerant, wollen die strukturell bedingte Entfremdung der Arbeit aufheben, um das bedingungslose Minimum wirtschaftlich abzusichern. Bei Considerant klingt aber deutlicher das „Dennoch“ durch – die optimistische Grundüberzeugung: Es ist „gewiß, daß alle Menschen das Bedürfnis haben, tätig zu sein. Die Untätigkeit verursacht unerträgliche Langeweile.“ (Considerant 1906, S. 59) Zum Bedürfnis wird das Tätigsein aber eben nur, so die strukturell-realistische Sicht Considerants, wenn die Arbeit / Tätigkeit „attraktiv“ ist: „Eins der schwierigsten Probleme der Sozialwissenschaft besteht darin: wie macht man Arbeit anziehend?“ (ebenda, S. 58). Karl Marx (1818 -1883) meinte, dass die Arbeit, die ja auch immer an die (Über-)Lebensnotwendigkeit und an Mühe gebunden ist, freiheitlich und auch attraktiv werde, wenn „1. ihr gesellschaftlicher Charakter gesetzt ist, 2. daß sie wissenschaftlichen Charakters“ sei, Arbeit „als alle Naturkräfte regelnde Tätigkeit erscheint.“ (Marx 1983, S. 512) Später wird Marx bedeutend skeptischer: „Das Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört (…).“ (Marx 1984, S. 828) Notwendende Arbeit kann zwar in Ansätzen freiheitlich, d. h. hier rationell und unter der Regelung der frei Assoziierten, organisiert werden, verbleibt aber immer im Reich der Notwendigkeit. Das Reich der Freiheit eröffnet sich in arbeits-/handlungs-theoretischer Sicht erst da, wo die Tätigkeit als Selbstzweck gilt. Es ist also nicht allein die Entscheidungsmacht der Arbeitenden / Handelnden über das Ob, Was und Wie des Arbeitens / Handelns (gesellschaftlicher Charakter), die Freiheit verspricht, sondern auch die Abwesenheit der existenziellen Not für alle Einzelnen: Was mit der Kennzeichnung „Zeitalter des wirtschaftlichen Überflusses“ (Fromm 1966, S. 176; vgl. Fromm 1999, S. 310) schon längst signalisiert ist und die Einführung eines Grundeinkommens für alle ökonomisch weltweit möglich macht!

2.

Es gibt noch andere Möglichkeiten, den grundoptimistischen Blick zu behaupten. Der Grundeinkommensbefürworter André Gorz meinte: „Das unabdingbare Bedürfnis nach einem ausreichenden und sicheren Einkommen ist eine Sache, das Bedürfnis, zu werken, zu wirken und zu handeln, sich an anderen zu messen und von ihnen anerkannt zu werden, eine andere, die weder in der ersten aufgeht noch mit ihr zusammenfällt.“ (Gorz 2000, S. 102) Hier wird aus der Perspektive des gesamten kulturellen Handelns des Menschen argumentiert. Aber auch dabei klärt Gorz die wirtschaftliche Absicherung dieses freien Handelns nach innerer Bedürftigkeit durch die notwendende Arbeit – nur dass eben mit der Arbeitsfrage die Machtfrage verbunden wird: „Der politische Inhalt des Konflikts zwischen Kapital und lebendiger Arbeit liegt gerade auf der Ebene von Produktionsentscheidungen, also der inhaltlichen Bestimmungen von Bedürfnissen und der Art und Weise ihrer Befriedigung. Letztlich geht es um die Macht, über den Zweck und die gesellschaftliche Verwendung der Produktion zu entscheiden (…). “ (ebenda, S. 52) Diese Machtfrage (Aneignung der Produktions-/Arbeitsbedingungen) verbindet sich bei Gorz tiefer mit dem Menschen als bei dem arbeitsgesellschaftlichen Ansatz. Die Fragen nach der Art der Bedürfnisse, und wie diese entstehen, tauchen auf – und das sind kulturgesellschaftliche Fragen: „Im Unterschied zur Konditionierung, zur Indoktrinierung und Dressur sucht die Erziehung wesensgemäß beim Individuum die Fähigkeit entstehen zu lassen, sich seiner selbst auf autonome Weise anzunehmen, das heißt, sich zum Subjekt seines Selbstbezuges und seines Bezuges zur Welt und zu den anderen zu machen. Diese Fähigkeit kann nicht gelehrt werden, sie muß hervorgerufen werden. Sie kann nur durch die affektive Bindung des Kindes oder Jugendlichen an eine Bezugsperson entstehen, die ihm das Gefühl vermittelt, es wert zu sein, bedingungslos geliebt zu werden, und ihm das Vertrauen in seine Fähigkeit gibt, etwas zu lernen, zu machen, zu unternehmen und sich mit den anderen zu messen.“ (ebenda, S. 97) Hier geht es eben nicht um eine machtbesetzte Interpretation, Erzeugung und Manipulation von materiellen Bedürfnissen, welche dann durch „notwendende“ Arbeit zu befriedigen wären, sondern um eine kulturelle Weiterentwicklung des Menschen und der menschlichen Gesellschaft – übrigens mit dem uns schon bekannten Bild des bedingungslosen Angenommenseins. Von daher werden die Bedürftigkeiten der Individuen durch diese selbst in Autonomie und Solidarität definiert: „Die Gesellschaft muß (…) sich durch eine Reihe spezifischer Politiken organisieren (…). Daß also jeder einem kooperativen Selbstversorgungsunternehmen, einem Selbsthilfenetzwerk, einer wissenschaftlichen Forschungsgruppe, einem Orchester oder Chor, einer Theater-, Tanz- und/oder Malereiwerkstatt, einem Sportverein, einer Yoga- oder Judo-Schule etc. angehört. Und daß das Ziel der Sport- oder Kunst-‚Gesellschaften‘ nicht die Auslese, die Ausscheidung, die Hierarchisierung ist, sondern darin besteht, jedes einzelne Mitglied (der Gesellschaft, R. B.) dazu zu ermutigen, sich fortlaufend im Wettstreit und im Zusammenspiel mit anderen neu zu definieren und zu überbieten. Dieses Streben jedes Einzelnen nach Vortrefflichkeit ist das gemeinsame Ziel aller. Hierdurch nämlich unterscheidet sich die ‚Kulturgesellschaft‘ (…) von den Arbeitsgesellschaften.“ (ebenda, S. 109) Das Grundeinkommen ist in dieser Perspektive „eine für alle eröffnete Möglichkeit, tausend individuelle und kollektive, private und öffentliche Aktivitäten zu entfalten, die zu ihrer Ausbreitung und Entwicklung nicht mehr rentabel sein müssen. Jede und jeder muß von Kindheit an durch die Fülle der sie umgebenden Gruppen, Verbände, Werkstätten, Klubs, Kooperativen, Vereinigungen und Organisationen, die sie für ihre Tätigkeiten und Projekte zu gewinnen suchen, mitgerissen und umworben werden.“ (ebenda, S. 144f.) Eine herrschaftsfreie Form der Erziehung und eine Kulturgesellschaft der vielfältigen und freien Einbindung des Menschen ins Gemeinwesen ist Gorz‘ Ideal. Dies befördert neben dem Bedingungslosen Grundeinkommen die Verantwortungsübernahme für sich und andere.

Auch Wolfgang Englers Plädoyer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen wirft die „große kulturelle Frage“ auf, was nach der Arbeitsgesellschaft kommt: „Das Bürgergeld ist der Schlüssel zum unangefochtenen Leben. Auch zu einem aktiven Leben? Wie öffnet man, auf sicheren Grund gestellt, die Türen zum erfüllten Dasein aus eigenem Antrieb, eigenem Vermögen?“ (Engler 2005, S. 143) Engler meinte: „Sich selber Ziele setzen, die das Interesse wecken und die Mühe lohnen; sich fremd werden, über sich hinausstreben und, vielleicht, hinausgelangen, an sich und seinen Fähigkeiten zweifeln, verzweifeln momentan und dennoch neuen Mut fassen – das will geübt, erworben sein.“ (ebenda, S. 149) Engler erkennt in dieser Absicht die wahre Funktion der Bildung – Bildung als kulturell gesicherte Hand, die den Schlüssel führt zur Tür des menschenwürdigen Daseins. Das geht nur, wie Gorz und Engler deutlich machen, mit anderen Kultur-, Bildungsbegriffen und -systemen.

Wir können trotz der geschichtlich bedingt verschiedenen Ansätze festhalten: Der normativ als gut empfundene Gebrauch der Freiheit und Eigenverantwortung ist abhängig von Rahmenbedingungen: der Aufhebung der strukturellen Entfremdung von bzw. Herrschaft über Tätigkeit, Arbeit und Bildung und der Abwesenheit von existenzieller Not und Teilhabeausschluss. Wichtig ist: Allen diesen gesellschaftlichen Veränderungen ist die Aufhebung von Herrschafts- und Gewaltverhältnissen immanent. Der von Büchele / Wohlgenannt eingeforderte realistische Blick findet so seinen weiteren Gegenstand – mit der von Fromm eingangs bereits angesprochenen Herrschaftsfrage.

Weiter verwiesen Büchele / Wohlgenannt mit der Menschenbildfrage auch auf die Differenz zwischen „Freiheit von“ und „Freiheit zu“: „Ein Grundeinkommen (…) ermöglicht und stärkt in vielen Fällen die ‚Freiheit wovon‘, die Freiheit von entmündigenden Abhängigkeiten und entfremdenden Instanzen, es garantiert aber nicht den menschenwürdigen und sozial verantworteten Vollzug der ‚Freiheit wozu‘, erweitert aber ihre Chancen (…).“ (Büchele / Wohlgenannt 1985, S. 72) Zur Realisierung des verantwortbaren und verantworteten ‚wozu‘ gehören im Verbund mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen die weiteren genannten strukturellen Bedingungen der Emanzipation des Menschen: befreite Arbeit, Befreiung von der Arbeit, freie Kooperation sowie Autonomie und Solidarität ermöglichende Erziehung, Bildung, Kultur und Institutionalität. Alle diese Rahmenbedingungen des freien Eingebundenseins menschlichen Tuns ermöglichen und befördern (sozial) verantwortungsbewusstes Handeln in Freiheit. Der Rest, die „Grenzen und Schwächen des Menschen“, steht in der erträglichen Ungewissheit „realistischen“ menschlichen Daseins – die wir mit noch so keiner ausgefeilten Bedingung beseitigen können und wollen!

Damit die Würde des Menschen und seine Freiheit nicht angetastet werden kann, so die Ausgangsthese, bedarf es entsprechender einklagbarer Menschenrechte. In Bezug auf die formale (materielle) Absicherung der Menschenwürde – das Bedingungslose Grundeinkommen – formulierte Bernhard Taureck einen Gesetzestext, der dieses für das deutsche Grundgesetz festhält: „Jedem Einwohner ist (…) lebenslang eine an keine einschränkenden Bedingungen geknüpfte Existenzsicherung zu zahlen, die ihm ohne Lohnarbeit mühelos zu leben ermöglicht und bei der es ihm selbst überlassen bleibt, ob er zusätzlich einer entlohnten Arbeit nachgeht oder nicht.“ (Taureck 2006, S. 113) Ersetzt man „jedem Einwohner“ durch „jedem Menschen“ wäre das entsprechende allgemeingültige Menschenrecht formuliert!

Exkurs: Der Markt und die Menschenwürde unter Vorbehalt – Niedrige „Grundeinkommen“ und Grundsicherungen

Kurz ein Blick auf zwei Zwangsformen menschlicher Handlungsbedingungen, die dem Markt die Herrschaft über den Menschen zugestehen:

Milton Friedman (1912 – 2006), Anhänger der neoklassischen und monetaristischen Wirtschaftslehre, plädierte ebenfalls für eine Art Grundeinkommen – in Form einer Negativen Einkommensteuer. Deren Höhe soll allerdings bedeutend unterhalb des Existenzminimums liegen: Wenn der „Steuerfreibetrag von 600 Dollar pro Person (plus einem Minimum von 10 Prozent für absetzbare Sonderausgaben)“ beträgt, würde eine Person, die „überhaupt kein Einkommen bezöge (…), (…) in unserem Beispiel 300 Dollar erhalten.“ (Friedman 2004, S. 228) Diese Form der Negativsteuer nennt man das Armutslücken – Konzept: „Der poverty gap – Typ der Negativsteuer finanziert hingegen auch bei völligem Fehlen eigener Erwerbs- und Vermögenseinkünfte nur einen Teil des Lebensbedarfs: entweder deshalb, weil Ansprüche auf sonstige, außerhalb der Negativsteuer-Regelung bestehenbleibende Transferleistungen existieren oder auch deshalb, weil man eine Deckungslücke des Lebensbedarfs zur Erhaltung von Arbeitsanreizen bewußt in Kauf nimmt. Der letztere Gesichtspunkt hat insbesondere amerikanische Negativsteuer-Vorschläge, -Experi-mente und -Gesetzgebung immer wieder beeinflußt.“ (Mitschke 2000, S. 53) Das heißt, die Negative Einkommensteuer dieses Typs hinterlässt ganz bewusst eine Armutslücke (poverty gap), weil „Anreize“ zur Arbeitsaufnahme bestehen bleiben sollen. Diese Form der Negativen Einkommensteuer ist also faktisch mit einem gewollten, durch die Existenz- und Teilhabenot bewirkten Arbeitszwang verbunden – erst recht, wenn weitere soziale Transferleistungen abgeschafft werden. Mit dem poverty gap – Typ sind Modelle des Kombilohns bzw. der Subventionierung des Niedriglohnbereiches entwickelt worden: „Während der Adressatenkreis in der Ursprungskonzeption einer negativen Einkommensteuer alle Bürger umfaßt, sind in neuerer Zeit als Antwort auf die Probleme der strukturellen Arbeitslosigkeit auch Varianten entwickelt worden, die das Negativsteuerverfahren zur Lohnsub­ventionierung einsetzen, also den Adressatenkreis auf Niedriglohnempfänger und Arbeitslose beschränken.“ (ebenda, S. 58) Genau das erkannte André Gorz: „Die Garantie eines unter dem Existenzminimum liegenden Grundeinkommens (…) hat die Aufgabe, die Arbeitslosen zur Annahme von mühsamen und erniedrigenden Niedriglohnbeschäftigungen zu zwingen. Das entspricht der neoliberalen Position der Anhänger Friedmans (…).“ (Gorz 2000, S. 113) Die Position Friedmans lautete: Es „sollte das Programm (der Negativsteuer, R. B.) zwar auf dem Markt funktionieren, dabei jedoch soweit irgend möglich den Markt nicht stören und seine Funktionsweise nicht beeinträchtigen. Dies ist ein Fehler von Preissubventionen, Mindestlohnsätzen, Fixtarifen und Ähnlichem.“ (Friedman 2004, S. 228) Friedman stellt nun zu seiner Negativsteuer fest: „Sie funktioniert ohne Beeinflussung des Marktes. (…) Einige kurze Berechnungen lassen überdies erkennen, dass der Vorschlag finanziell weitaus billiger wäre (…).“ (ebenda, S. 229) Mit dem Armutslückenkonzept der Negativsteuer können also nicht nur Sozialleistungen abgebaut werden. Auch die Menschenwürde und Freiheit des Menschen wird unter Vorbehalt gestellt – damit sind sie als unbedingte erledigt. Die viel beschworene Menschenwürde und die Freiheit gelten nur soweit, soweit der Mensch bereit ist, sich den Marktprinzipien der Arbeit / Tätigkeit zu unterwerfen. Ansonsten drohen dem Menschen Existenz­unsicherheit und Teilhabeausschluss. Entgegen der Vision von Erich Fromm, den Menschen unabhängig von seiner „Nützlichkeit“ das Recht auf Leben und Teilhabe zu gewähren, wird hier die Marktkonformität als Kriterium der Nützlichkeit und des Wertes des Menschen bestimmt. Die Würde und die Freiheit des Menschen stehen unter dem Diktat des Marktes. „Ein allen garantiertes ausreichendes soziales Grundeinkommen untersteht (aber) einer umgekehrten Logik: Es soll nicht mehr diejenigen, die es beziehen, zu jeder beliebigen Arbeit unter allen Bedingungen zwingen, sondern es zielt auf deren Befreiung von den Zwängen des Arbeitsmarktes ab. Es soll ihnen ermöglichen, ‚unwürdige‘ Arbeit und Arbeitsbedingungen abzulehnen (…).“ (Gorz 2000, S. 115)

Ähnlich dem Armutslückenkonzept wirken Grundsicherungen, also soziale Leistungen, die nur erbracht werden, wenn der Mensch dem (Arbeits-)Markt zur Verfügung steht und zu einer Erwerbsarbeit unter Androhung des (partiellen) Leistungsentzugs gezwungen werden kann. Auch hier wird die Menschenwürde und Freiheit des Menschen unter Vorbehalt gestellt, eigenverantwortliches Handeln eingeschränkt – nur wer seine Haut „als doppelt freier Lohnarbeiter“ (Marx) zu Markte trägt, hat einen Wert, einen vom Markt abgeleiteten Wert.

In beiden Fällen – beim niedrigen „Grundeinkommen“ und bei der Grundsicherung – wird den verschiedenen oben genannten Ansätzen einer freieren Gesellschaft der nackte Zwang und die brutale Drohung entgegen gesetzt – der Zwang und die Drohung der Existenznot und des Teilhabeausschlusses. Beide Verweigerungen der Menschenwürde und Freiheit stehen im Gegensatz zum Ziel des Bedingungslosen Grundeinkommens, das „existenzsichernd sein soll und damit vom Zwang, einer Lohnarbeit nachgehen zu müssen, entkoppelt wird (…). Darin unterscheidet es sich vom Modell einer Grundsicherung sowie von jenen Grundeinkommensmodellen, die arbeitsmarktkonform und daher nicht existenzsichernd gestaltet werden.“ (Gubitzer / Heintel 1989, S. 38f.)

  1. Modelle von Grundeinkommen – Ein Überblick

Der folgende Überblick umfasst nur prominente Modelle für Deutschland, welche für sich beanspruchen, Modelle eines Bedingungslosen Grundeinkommen zu sein und die in konkret berechneter Form vorliegen. Aufgenommen wurde entgegen dieser Festlegung lediglich das Götz Werner – Modell. Die Leserinnen und Leser mögen nach der Lektüre selbst entscheiden, inwieweit die Kriterien eines Bedingungslosen Grundeinkommens durch die angeführten Modelle erfüllt werden. Als Orientierungshilfe bezüglich einer Existenz und Teilhabe sichernden Höhe eines Grundeinkommens einige Daten für Deutschland: Die Armuts(risiko)grenze für eine/n Alleinstehende/n betrug 2003 in Deutschland 938 € nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Mit dem Europäischen Haushaltspanel ermittelt betrug sie im Jahre 2004 856 €. Die Pfändungsfreigrenze für Erwerbstätige beträgt rund 990 €. Der Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen und erwachsenen Kindern liegt zwischen 710 und 1.110 €. (vgl. Blaschke 2007 c, S. 162f.)

Nicht aufgeführt werden im Überblick die unterschiedlichen Angaben zur Bezugsgruppe der Transfers. Alle national gedachten Konzepte haben in der Regel den Nachteil, bestimmte Menschengruppen vom Bezug auszugrenzen (Ausländer, nur eine kurze Dauer im Land Lebende) – daher ist es nötig, dass in anderen Ländern ebenfalls Grundeinkommenskonzepte realisiert werden. Das Grundeinkommen als Menschenrecht ist perspektivisch als Globales Soziales Recht zu konstituieren – jede/r hat an jedem Ort das Recht auf ein Grundeinkommen, natürlich gemäß nationaler und regionaler Ausgestaltung. (Freizügigkeit ist also auch ein Globales Soziales Recht.)

Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden Angaben zur Gestaltung und Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastrukturen sowie Regelungen zum Unterhalt. Auch Angaben zu politischen und strukturellen Rahmenbedingungen, die zum Grundeinkommenskonzept dazugehören und das Modell erst im vollen Umfang gesellschaftspolitisch bewertbar machen, wurden nicht übernommen. Es werden lediglich einige zum Modell gehörige arbeitsmarktpolitische Bestimmungen (Mindestlohn – ML, Arbeitszeitverkürzung – AZV) angeführt. Eine Erläuterung auch dazu: Die von mir vorgenommene und in den genannten Modellen auch so reflektierte Einschätzung des Modells als Kombilohnmodell orientiert sich an folgender Definition: Kombilohn = Niedrig(stunden)lohn plus Sozialtransfers. Es gilt weiterhin: Niedriglöhne werden durch niedrige soziale Transfers provoziert bzw. verstärkt. Dieser Niedriglohneffekt niedriger Grundeinkommen kann durch Mindestlöhne minimiert bzw. aufgehoben werden, wie z. B. im Emmler/Poreski-Modell.

Zur besseren Vergleichbarkeit der Modelle wurde im Überblick nur das Finanzierungsvolumen angegeben, das tatsächlich für das Grundeinkommen angedacht ist – ohne die Kosten für weiterhin bestehende Sozialversicherungs- bzw. sozialversicherungsähnliche und andere soziale Leistungen.

Auf eine Besonderheit sei noch verwiesen: Alle aufgeführten Modelle beinhalten kumulative Transfers (Grundeinkommen plus weitere Einkommen), außer das von Götz Werner. Das Grundeinkommen nach Werner minimiert in voller Höhe den ausgezahlten Lohn des abhängig Beschäftigten (substitutives Grundeinkommen).

Eine umfassende vergleichende Darstellung von Grundeinkommensmodellen sei einer weiteren wissenschaftlichen Arbeit vorbehalten. Verwiesen werden kann diesbezüglich aber auf ältere Vorarbeiten von mir. (Blaschke 2004 und Blaschke 2005 a)

[1] „Das Recht auf ein Leben in Würde muss nicht durch Leistung erworben werden. Der Mensch hat es. Es ist ein allem anderen Recht vorgeschaltetes, ein axiomatisches Recht, über dessen Ursprung man streiten, das man aber nicht bestreiten darf.“ So der Ökonom Harry Nick. (Nick 2006)

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Die Modellübersicht von 2007 findet sich in dem PDF-Dokument.

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Verwendete und weiterführende Literatur

Adler, Georg: Einleitung: Fourier und der Fourierismus. In: Considerant, Victor: Fouriers System der sozialen Reform. Leipzig 1906

Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren. Frage- und Problemstellungen. 2004; veröffentlicht unter https://www.ronald-blaschke.de/garantiertes-grundeinkommen/

Blaschke, Ronald: Garantierte Mindesteinkommen. Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich. Meißen/Dresden 2005 a (in ergänzter Fassung auch veröffentlicht unter https://www.ronald-blaschke.de/garantierte-mindesteinkommen-aktuelle-modelle-von-grundsicherungen-und-grundeinkommen-im-vergleich/)

Blaschke, Ronald: Arbeitszwang / Arbeitsverpflichtung – Verschiedene Bestimmungen und deren Bedeutung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. 2005 b; veröffentlicht unter https://www.ronald-blaschke.de/arbeitszwangarbeitsverpflichtung-verschiedene-bestimmungen-und-deren-bedeutung-fuer-ein-bedingungsloses-grundeinkommen/

Blaschke, Ronald: Grundsicherungen und Grundeinkommen. Begriffe und Modelle. 2007 a; veröffentlicht unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/Grundsicherungen-und-Grundeinkommen-Begriffe-Modelle.ppt

Blaschke, Ronald: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und Recht auf Arbeit/Arbeitszwang. 2007 b; veröffentlicht unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/BGE-und-Recht-auf-Arbeit-Arbeitszwang.pdf

Blaschke, Ronald: Grundeinkommen zwischen Mindest- und Lebensstandardsicherung. Eine Orientierungshilfe im Zahlenlabyrinth. In: Exner, Andreas / Rätz, Werner / Zenker, Birgit (Hrsg.): Grundeinkommen. Soziale Sicherheit ohne Arbeit, Wien 2007 c, S. 156 – 164; veröffentlicht unter https://www.ronald-blaschke.de/wp-content/uploads/2015/01/Grundeinkommen_zwischen_Mindest-_und_Lebensstandard.pdf

Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft. Wien 1985

Considerant, Victor: Fouriers System der sozialen Reform. Leipzig 1906 (deutsche Übersetzung Considerants „Expositione abrégée du système phalanstérien de Fourier“, Paris 1844)

Engler, Wolfgang: Bürger, ohne Arbeit. Für eine radikale Neugestaltung der Gesellschaft. Berlin 2005

Evangelische Akademie Meißen: Wort aus Meißen. Abschlusserklärung der Tagung „Solidarität – die andere Globalisierung“, Tagung an der Evangelischen Akademie Meißen vom 23. – 25.03.2007

Fischer, Stefan: Fokus auf HIV/Aids-Projekte. Kirchenleute aus Deutschland im Dialog mit namibischen Partnern. Pressebericht vom 27.06.2007

Fourier, Charles: La fausse industrie (Die falsche Industrie). Paris 1836

Friedman, Milton: Kapitalismus und Freiheit. München 2004 (deutsche Übersetzung von Friedman, Milton: Capitalism and Freedom. Chicago 1962; der Abschnitt zur Negativen Einkommensteuer ist auch veröffentlicht unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/friedman/kap12.htm)

Fromm, Erich: The Psychological Aspects of the Guarenteed Income. In: Theobald, Robert (Ed.): The Guaranteed Income. Next step in Economic Evolution? New York 1966, S. 175 – 184

Fromm, Erich: Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle. In: Erich Fromm: Gesamtausgabe in zwölf Bänden. München 1999. Band V, S. 309 – 316 (auch veröffentlicht unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/fromm/Fromm-Grundeinkommen.htm)

Fromm, Erich: Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft. Stuttgart 1976

Gorz, André: Arbeit zwischen Misere und Utopie. Frankfurt/Main 2000

Gubitzer, Luise / Heintel, Peter: Koppeln oder Entkoppeln: Grundsicherung versus Grundeinkommen. In: Kitzmüller, Erich / Paul-Horn, Ina: Alternative Ökonomie. Wien, New York 1998, S. 37 – 42

Hirsch, Joachim / Steinert, Heinz: Gibt es eine Alternative zum neoliberalen Sozialstaatsabbau? Umrisse eines Konzepts von Sozialpolitik als Infrastruktur. 2003

Kollektiv Charles Fourier: Das allgemeine Grundeinkommen. In: Opielka, Michael (Hrsg.): Die ökosoziale Frage. Entwürfe zum Sozialstaat. Frankfurt/Main 1985, S. 235 – 242

Marx, Karl: Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie. In: Marx-Engels-Werke. Band 42. Berlin 1983, S. 47 – 768

Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Dritter Band. Berlin 1984

Mitschke, Joachim: Grundsicherungsmodelle – Ziele, Gestaltung, Wirkungen und Finanzbedarf. Eine Fundamentalanalyse mit besonderem Bezug auf die Steuer- und Sozialordnung sowie den Arbeitsmarkt der Republik Österreich. Baden-Baden 2000

Nick, Harry: Grundeinkommen ohne Leistung? In: Neues Deutschland, 12.05.2006, https://www.neues-deutschland.de/artikel/90307.grundeinkommen-ohne-leistung.html

Reichmann, Anne: Muße und Arbeit. Arbeitsmoral und Lebensgenuss. Arbeit ist nur das halbe Leben. Vortrag am 15.07.2006 in der Evangelischen Akademie Meißen;

veröffentlicht unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/reichmann/Musse-und-Arbeit.pdf

Sozialreferat der Diözese Linz: Bedingungsloses Grundeinkommen. Sozialpredigt zum Dritten Sonntag der Fastenzeit. Linz 2007

Spehr, Christoph: Gleicher als andere. Eine Grundlegung der freien Kooperation. In: Spehr, Christoph (Hrsg.): Gleicher als andere. Eine Grundlegung der freien Kooperation. Texte der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Band 9. Berlin 2003, S. 19 – 116; veröffentlich unter https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Publ-Texte/texte9.pdf

Taureck, Bernhard: Die Menschenwürde im Zeitalter ihrer Abschaffung. Eine Streitschrift. Hamburg 2006

Wohlgenannt, Lieselotte: Menschenrechte brauchen Grundeinkommen. In: Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – Österreich, Netzwerk Grundeinkommen – Deutschland (Hrsg.): Grundeinkommen – in Freiheit tätig sein. Beiträge des ersten deutschsprachigen Grundeinkommenskongresses. Berlin 2006, S. 25 – 31

Bedingungsloses Grundeinkommen – Würde und Wert des Menschen. Menschenbild und Modelle